Bundestagswahl am 23. Februar 2025;hier: wichtige Hinweise a) Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von WahlscheinenIm Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen, Ausgabe 3/2025, vom 18.01.2025, Seiten 4 und 5, erfolgte die „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ auf die nochmals verwiesen wird. b) Zustellung der WahlbenachrichtigungenDie Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung gut auf und bringen Sie diese am Wahltag in den Wahlraum mit. In der Wahlbenachrichtigung ist unter anderem auch der Wahlraum angegeben in welchem Sie wählen können, und ob dieser Wahlraum auch barrierefrei ist.Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, nehmen Sie bitte unbedingt umgehend Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt, Zimmer Nrn. 12 und 13, Erdgeschoss (Orte und Zugang sind rollstuhlgerecht); Telefon 07365/83-24, -25 oder -26; E-Mail buergerbuero@essingen.de; Fax 07365/83-27 auf, damit eine Prüfung erfolgen kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ und dass ggf. Einspruch eingelegt muss. Gemäß Ziffer 2 der vorbezeichneten Bekanntmachung kann nämlich, wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, in der Zeit vom 20. Tag (3. Februar 2025) bis zum 16. Tag (7. Februar 2025) vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 11.30 Uhr, bei der Gemeindebehörde, dem Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nrn. 12 und 13, Erdgeschoss (Orte und Zugang sind rollstuhlgerecht), 73457 Essingen, Einspruch einlegen. Bitte beachten und wahren Sie unbedingt in Ihrem eigenen Interesse die vorstehende Frist!Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. c) Nutzung des so genannten „Kurierweges“ bei AuslandsaufenthaltDie Bundeswahlleitung sowie das Bundesinnenministerium informieren wie folgt über die Nutzung des so genannten „Kurierweges“ beim Auslandsaufenthalt, insbesondere auch bei Urlaubsaufenthalten: Für den Versand der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter von Deutschland an die Auslandsvertretungen steht immer der amtliche Kurierweg offen, selbst wenn dieser – wie in vielen grenznahen EU-Staaten – oft nicht schneller als der reguläre Postweg ist. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Weg vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung absprechen. Darauf müssen Sie Ihr Wahlamt, aufgrund des dann einzuhaltenden Verfahrensweges, auch unbedingt hinweisen. Der Versand der Briefwahlunterlagen über den Kurierweg ins Ausland erfolgt ausschließlich auf Ihren Wunsch und Ihre Verantwortung. Bitte bedenken Sie, dass vor allem in vielen grenznahen EU-Staaten der Kurierweg nicht schneller als der reguläre Postweg ist. Eine Vielzahl von Auslandsvertretungen bieten – hauptsächlich aufgrund langer und unzuverlässiger Postwege im Gastland – zudem die Kurierwegbenutzung für die Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland an die Wahlämter in Deutschland an.Kommerzielle Expresspostdienste oder der Luftpostversand können unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs. Die Entscheidung und Verantwortung obliegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person. Hierbei entstandene Versandkosten werden nicht erstattet. Zur Erleichterung der Wahlteilnahme steht grundsätzlich auch Deutschen, die sich zum Zeitpunkt der Wahl urlaubsbedingt in einem der Länder mit eingerichtetem Kurierdienst (siehe Homepage www.bundeswahlleiterin.de) aufhalten, der Kurierweg offen. Für die Urlaubsreisenden gelten deshalb die gleichen Möglichkeiten, Bedingungen und Hinweise wie für im Ausland lebende Deutsche (Einzelheiten siehe ebenfalls auch vorangehend bezeichnete Homepage). Das Auswärtige Amt übernimmt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Briefe ist nicht möglich. d) Informationsmaterialien des Bundesinnenministeriums zum Schutz vor hybriden Bedrohungen einschließlich DesinformationDas Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat im Rahmen der Bundestagswahl 2025 Informationsmaterialien zum Schutz der Wahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation herausgegeben. Hybride Bedrohungen bezeichnen illegitime, zumeist koordinierte Handlungen staatlicher und staatlich gelenkter Akteure zur Durchsetzung eigener Interessen zum Nachteil eines anderen Staates, die außerhalb des Rahmens eines konventionellen militärischen Angriffs bleiben. Adressaten hybrider Bedrohungen sind alle Menschen, die in einem Staat leben, denn hybride Bedrohungen zielen darauf ab, die Haltung und den Willen einer Bevölkerung im Sinne des ausländischen Staates zu beeinflussen. Dabei können verschiedene Mittel kombiniert werden (zum Beispiel diplomatische, militärische, wirtschaftliche oder technologische), sodass eine koordinierte Kampagne entsteht. Mitunter ist es schwierig, einzelne Ereignisse als Teil einer größeren Kampagne zu erkennen und so rechtzeitig zu reagieren. Zu den eingesetzten Instrumenten gehören beispielsweise Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, Spionage, wirtschaftliche Einflussnahme, zum Beispiel durch gezielte Investition in Schlüsselindustrien, und Sabotage auch von Kritischen Infrastrukturen.Die Informationsmaterialien können auf dem Internetauftritt des Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter www.bmi.bund.de heruntergeladen werden. Einzelne Informationen sind darüber hinaus auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.essingen.de; Aktuelles; Bundestagswahl 2025 zur Verfügung gestellt. Hinweis zur Verwendung geschlechtsbezogener FormulierungenUm die Lesbarkeit dieser Hinweise zu vereinfachen, soll die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. Auf die zusätzliche Verwendung anderer Formen wird deshalb verzichtet.