Aktuelle Meldungen

Lauterburg unplugged – Ein gelungenes Fest Meldung vom 04. Juli 2024

Am vergangenen Wochenende fand in Lauterburg erstmals die Veranstaltung „Lauterburg unplugged“ statt. Am Samstagnachmittag begann die Veranstaltung mit einer wundervollen Mischung aus Gitarrenmusik und Unterhaltung für die Kinder, darunter ein talentierter Zauberer. Trotz der hohen Temperaturen war es durch den Schatten der Bäume sehr angenehm zu sitzen und zu verweilen. Es wurden schöne Gespräche geführt und gemeinsam viel gesungen. Wem es immer noch zu heiß war, konnte sich im Gewölbe der evangelischen Kirche bei Kaffee und Kuchen etwas abkühlen.
 
Der Abend wurde durch das Duo „Heiner & Pitro“ begleitet, welches mit ihrer großartigen akustischen Musik und verschiedenen bekannten Songs für Stimmung sorgten. Auch das parallel laufende EM konnte der Begeisterung/Stimmung nichts anhaben. Das Duo musste nach gewünschter Verlängerung vom Publikum, sogar noch mit zwei Zugaben aufwarten.
 
Am Sonntag fand der gut besuchte Distriktgottesdienst im Freien statt. Anschließend gab es ein köstliches Weißwurstfrühstück für die Besucher. Des Weiteren bot Freiherr Moritz von Woellwarth in der Ruine Führungen an, welche gut besucht waren.
Es war ein tolles Wochenende voller Musik, Unterhaltung und „Gemeinschaft“ in Lauterburg, das sicherlich in guter Erinnerung bleiben wird und unbedingt wiederholt werden sollte.
 
Vielen Dank an alle Helfer und Beteiligten, die zum Gelingen beigetragen haben.
 

Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 Meldung vom 27. Juni 2024

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2024 die Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 (Gültigkeit 1. September 2024 bis 31. August 2025 – jeweils einschließlich) und 2025/2026 2025 (Gültigkeit 1. September 2025 bis 31. August 2026 – jeweils einschließlich)für die kommunalen Kindertagesstätten Kindergarten „Sternschnuppe“ und Kinderhaus „Rappelkiste“ in Anlehnung an die Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Verbände sowie Konferenzen beschlossen. Die kommunalen sowie kirchlichen Spitzenvertretungen haben bei ihren landesweiten Empfehlungen auch die Belastungen und aktuellen Einflüsse und Einwirkungen auf die Elternhäuser berücksichtigt. Die Anpassung bleibt somit erneut hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück. Für die in kirchlicher Trägerschaft stehenden Kindertagesstätten ist eine Übernahme der Elternbeiträge und Regelungen vorgesehen, entsprechende gleichlautende Beschlüsse der örtlichen Kirchenvertretungen sind angestrebt.   Die angepassten Entgelte und Regelungen treten mit Wirkung vom 1. September 2024 bzw. 1. September 2025 in Kraft und gelten jeweils bis zum Ablauf des 31. August im Folgejahr. Die Erziehungsberechtigten der in den kommunalen Kindertagesstätten betreuten Kinder erhalten angepasste Beitragsabrechnungen seitens der Gemeinde. Im Rahmen der Ganztagsbetreuung, also bei einem Betreuungsumfang von 45 Stunden/Woche, ist verpflichtend insbesondere eine Mittagsverpflegung zu gewährleisten. Hierfür werden zusätzlich zu den Elternbeiträgen noch gesonderte Kosten für das Verpflegungsangebot erhoben.
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Noch freie Trautermine zur Standesamtlichen Eheschließung am 24.08.2024 im Essinger Schlosspark Meldung vom 07. Juni 2024

Das Standesamt Essingen bietet am Samstag, 24. August 2024, noch zwei freie Termine zur Standesamtlichen Eheschließung im Essinger Schlosspark an. Zur Auswahl stehen noch 10.15 Uhr und 11.45 Uhr. Bei schlechtem Wetter werden die Trauungen in der Schloss-Scheune durchgeführt. Es entstehen zu den Standesamtskosten zusätzliche Kosten in Höhe von 300 Euro. Bei Interesse melden Sie sich gerne beim Standesamt Essingen, Frau Bullinger (07365/83-34 oder bullinger@essingen.de). 

Öffentliche Bekanntmachung - Widmung der Schloss-Scheune und des Schlossparks als weitere Eheschließungsorte („Trauzimmer“) Meldung vom 23. Mai 2024

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 beschlossen, dass mit Wirkung ab dem 01.05.2024 die Schloss-Scheune und der Schlosspark (grünes Trauzimmer „Laube“ beim Teich) zu weiteren Eheschließungsorten in der Gemeinde Essingen gewidmet werden. Für Standesamtliche Eheschließungen stehen nun neben dem Dienstsitz des Standesamtes, Rathaus (Großer Sitzungssaal), diese beiden weiteren Eheschließungsorte zur Verfügung.  Essingen, 17.05.2024
 
gez. Wolfgang Hofer, Bürgermeister

Umlegung “ Galgenweg Süd “ Meldung vom 10. Mai 2024


Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
 
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB
 
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Essingen hat in seiner Sitzung am 06.05.2024 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Essingen
 
Teil von 4119 (hiervon eine südwestliche Teilfläche mit 13 m²),  Teil von 4163 (hiervon eine nordöstliche Teilfläche mit 3 m²)  und  5822 
beschlossen. 
Der Umlegung liegt der seit 20.11.2021 rechtsverbindliche Bebauungsplan “Galgenweg Süd“ zugrunde. Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern  1,  2,  3,  4.1,  4.2  und  4.3.
 
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Essingen nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.
 
Einsichtnahme in den Umlegungsplan
 
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Essingen, Hauptamt, Zimmer 102, Rathausgasse 9, 73457 Essingen während der üblichen Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung.  Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
 
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
 
Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
 
Die Bekanntmachung der Gemeinde Essingen vom 24.12.2021 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen. 
Essingen, 07.05.2024
gez. Wolfgang Hofer
Bürgermeister
und Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Asiatische Hornisse breitet sich aus – bitte Sichtungen melden! Meldung vom 02. Mai 2024