Fundsachen
Wichtige Hinweise zu Fundsachen:
Fundgegenstände/Fundsachen, welche nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (6 Monate nach der Anzeige des Fundes) nicht vom Verlierer/Eigentümer/Empfangsberechtigten abgeholt werden und bei denen darüber hinaus der Finder auf seinen Rückgabeanspruch verzichtet, werden in unregelmäßigen Abständen grundsätzlich öffentlich versteigert bzw. vernichtet/entsorgt (beispielsweise Schlüssel und entsprechend nicht öffentlich versteigerungsfähige Gegenstände). Sobald die jeweiligen Termine einer öffentlichen Versteigerung feststehen, werden diese ebenfalls öffentlich bekannt gegeben.
1 Schlüssel am Band
Fundort: Einwurf Rathausbriefkasten
Fundzeit: ca. 03.01.2025
Schwarze Jacke
Fundort: Remshalle Essingen/Après-Ski-Party
Fundzeit: 09.11.2024