Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Flagge der Ukraine
Quelle des Fotos: Pixabay

Wohnraum gesucht

Aufgrund der zu erwartenden Flüchtlingsströme aus dem ukrainischen Kriegsgebiet werden auch in Essingen und den Teilorten kurzfristig Wohnungen benötigt. Die Geflüchteten werden auf direktem Weg den Gemeinden durch Quoten zugewiesen. Der vorhandene Wohnraum der Gemeinde Essingen ist allerdings sehr begrenzt.
In unserer Gemeinde stehen viele Wohnungen leer! Es ergeht daher die dringende Bitte, freistehenden Wohnraum für die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Die Versorgung und die ortsübliche Miete werden von der Gemeinde, bzw. dem Landkreis gewährleistet.
Sollten Sie kurzfristig Wohnraum für die Flüchtlinge zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte unverbindlich im Rathaus unter 07365/83-28 oder per Mail erhardt@essingen.de oder nutzen Sie hierzu die Checkliste (23,3 KB).
 
Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft.

Private Unterbringungen von Flüchtlingen

Auch im Falle einer privaten Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen (z. B. von Verwandten oder Freunden) ist jede untergebrachte Person unbedingt bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Dies auch vor dem Hintergrund der Erbringung von Hilfeleistungen (Vereinfachter Leistungsantrag).
Die Anmeldung sollte jeweils beim Bürgerbüro der Gemeinde Essingen erfolgen.
Hier ist vorher ein Termin per Tel. 07365/83-24 oder 07365/83-25 zu vereinbaren. Die Gemeindeverwaltung meldet die Personen dann an die Ausländerbehörde des Landratsamtes Ostalbkreis weiter.

Folgende Anträge können im Rathaus Essingen abgeholt werden:
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – Ukraine und
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG)

Weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es auch beim Landratsamt Ostalbkreis.