Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Essingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.essingen.de. 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
 
 
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind insbesondere aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG       
- Es sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2024 überprüft. 4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der Webseite www.essingen.de auffallen, teilen Sie uns diese gerne mit. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:Gemeinde EssingenRathausgasse 973457 EssingenE-Mail: gemeinde@essingen.deTelefon: 07365 / 83 - 0 
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.