Neubau Zentralversorger-Klinikum
Erneuter Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeiti-gen Veröffentlichung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Klinikum"
Der Gemeinderat der Gemeinde Essingen hat am 20.03.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Klinikum“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen.
Außerdem wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan (Planteil), Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan, Eingriffsermittlung und Relevanzuntersuchung gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs.1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt.
Plangebiet
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 14.03.2025, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 21,8 ha und befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes Essingen, zwischen dem Wohngebiet „Humboldtstraße und dem Gewerbegebiet „Stockert“.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für den Neubau eines Klinikums als Regionalversorger im Ostalbkreis sowie die daraus resultierenden Folgenutzungen Wohnen und Gewerbe geschaffen werden
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter, Eingriffsermittlung und Relevanzuntersuchung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Vögel, Fledermäuse, Tag- und Nachtfalter, Zauneidechse und Eremit).
Hier wird der zusätzliche Untersuchungsbedarf wiedergegeben, um eine sichere Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG im weiteren Verfahren durchführen zu können.
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Klinikum“ wird vom 31. März 2025 bis 2. Mai 2025, jeweils einschließlich
auf der Homepage der Gemeinde Essingen unter www.essingen.de veröffentlicht. Link zu den Bauleitplänen
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Essingen, Rathausgasse 9, 73457 Essingen oder an folgende E-Mail-Adresse:
gemeinde@essingen.de. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, dass die Unterlagen ebenfalls Rathaus Essingen, Rathausgasse 9, 73457 Essingen zu den üblichen Öffnungszeiten (Sprechstunden sind von Montag bis Freitag von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), eingesehen werden können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Essingen, 29. März 2025 Wolfgang HoferBürgermeister
Ferienbetreuung 2025
Die Ferienbetreuung in Essingen findet im August 2025 statt.
Für Kindergartenkinder vom 11. bis 29. August 2025 in den Einrichtungen KiGa „Sternschnuppe“ und KiHa „Rappelkiste“ und
für Schulkinder vom 11. bis 22. August 2025 in der Schönbrunnenhalle.
Weitere Informationen finden sie hier:
- Allgemeine Informationen zur Ferienbetreuung der Kindergartenkinder (193,7 KB)
- Allgemeine Informationen zur Ferienbetreuung der Schulkinder (260,5 KB)
- Anmeldung Ferienbetreuung Kindergartenkinder (220,7 KB)
- Anmeldung Ferienbetreuung Schulkinder (219,2 KB)
--> Die Anmeldefrist endet am 28.04.2025.
Glasfaserausbau in Essingen und Forst mit der NetComBW
Endlich ist es soweit! Um das Internet in Essingen und Forst zu beschleunigen, plant die Kommune in Zusammenarbeit mit der NetCom BW in den kommenden Monaten den Glasfaserausbau. Dabei muss eine Anmeldequote von mind. 40 % erreicht werden. Alle wichtigen Informationen, Veranstaltungshinweise und Beratungstermine erhalten Sie auf der Homepage der NetCom BW.
B29-Ausbau Essingen-Aalen
Informationen erhalten Sie in der Rubrik "aktuelle Baustellen"
Die Kläranlage des Abwasserzweckverband Lauter-Rems
Eine der wichtigsten Umweltschutzeinrichtungen für unsere Gemeinde ist die Kläranlage in Böbingen. Diese wird durch den Abwasserzweckverband Lauter-Rems, zu der auch Essingen gehört, betrieben.
Hier hin wird das Abwasser geleitet, in einem komplizierten Verfahren gereinigt und in die Rems abgeleitet. Der Film beschreibt anschaulich dieses Verfahren.
Kniffs & Tricks von A bis Z zum Energiesparen
Kniffs & Tricks von A bis Z zum Energiesparen“: eine Checkliste des Landratsamts und des Energiekompetenz Ostalb für Zuhause und auf der Arbeit als PDF-Datei zum Download (892,6 KB).
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine: Wohnraum gesucht
Weitere Infos zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine.
Beratungsangebot EUTB
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) Ostalb ist eine Anlaufstelle für Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige.
Die Beratung ist kostenlos zu den Themen Rehabilitation und Teilhabe.
Die EUTB® Ostalb bietet Beratungen in Aalen, Bopfingen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd und auch im heimischen Umfeld an.
Den aktuellen Flyer können Sie hier (651,8 KB) einsehen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Aktuelle Ausschreibungen
Momentan gibt es keine Ausschreibungen bei der Gemeinde Essingen.
Freizeit-Tipp
Im Essinger Schlosspark, im Bereich der Remsterrassen und an weiteren Standorten lädt die Skulpturenschleife (1,587 MB)zu einem Spaziergang und zum Verweilen ein.