Grund- und Gewerbesteuerrate zum 15.11.2024
Am 15.11.2024 wird die 4. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlungen und der Grundsteuerschuld des Rechnungsjahres 2024 zur Zahlung fällig. Wir bitten Sie, die
Zahlung dieser fälligen Steuerraten rechtzeitig bis zum 15.11.2024 vorzunehmen, da die Gemeinde ihrerseits zur Bestreitung der Ausgaben für die vielfachen Vorhaben auf den rechtzeitigen Eingang ihrer Mittel angewiesen ist.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeinde verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, auf Ihren Überweisungsvordrucken das Buchungszeichen anzugeben. Bei Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer zum 15.11.2024 abgebucht.