Hinweise zur Ehrung für Verdienste, insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Wissenschaft, im Rahmen der Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Essingen

Im Jahr 2012 wurden die so genannten „Ehrungsrichtlinien“ der Gemeinde Essingen in den Bereichen Sport, Kultur und Wissenschaft grundlegend abgeändert und weitgehend neu gefasst. So werden seither die Leistungen/Erfolge in den vorgenannten Bereichen regelmäßig mit einer extra hierfür eingeführten „Sport- und Kulturmedaille“ geehrt.

Diese Sport- und Kulturmedaille ist im Rahmen der Ehrungsrichtlinien eine eigenständige Auszeichnung, welche in den Stufen/Ausführungen Bronze, Silber und Gold verliehen wird. Im Zuge der Neugestaltung der Regelungen wurden auch die zu ehrenden Leistungen und Erfolge, insbesondere im Bereich „Sport“, wesentlich erweitert. Hierdurch ist es möglich, einen wesentlich größeren Personenkreis für deren Leistungen/Erfolge zu ehren, als dies ursprünglich vorgesehen war. Daneben wurde auch das Verfahren, unter anderem zur Meldung/Mitteilung der Erfolge/Leistungen, angepasst. Gemäß den derzeit gültigen Ehrungsrichtlinien sind nunmehr die Erfolge/Leistungen der Bereiche Sport, Kultur und Wissenschaft (soweit Leistung im Rahmen eines Wettbewerbs erzielt) spätestens innerhalb von 8 Monaten nach dem Tag des titelentscheidenden Wettkampfes zu melden. Später gemeldete Erfolge können nach den aktuell geltenden Vorschriften nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Erfolge/Leistungen, welche, innerhalb der oben bezeichneten Frist, bis zum 31. August eines Jahres errungen und gemeldet wurden, können bei der Ehrung im selben Jahr berücksichtigt werden. Später errungene/gemeldete und innerhalb der oben bezeichneten Frist gemeldete Erfolge/Leistungen werden bei der Ehrung im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. Es wird in diesem Zusammenhang auf die vorbezeichneten Fristen hingewiesen und gleichzeitig aufgerufen, Leistungen und Erfolge zu melden.
 
Auf Anfrage werden die Ehrungsrichtlinien in der aktuellen Gesamtfassung selbstverständlich gerne auch übermittelt. Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Matscheko (Telefon: 07365/83-56, matscheko@essingen.de). Der Gesamtfassung der Ehrungsrichtlinien können auch die Voraussetzungen, das Verfahren usw. für eine Ehrung in anderen Bereichen, wie beispielsweise für Lebensrettungen und ehrenamtliches Engagement, entnommen werden. Auch in diesem Zusammenhang wird zur Einreichung entsprechender Ehrungsanträge aufgerufen.